Statuten Verein Almagäller Kulti-Klub


Art. 1 Name und Sitz

1 Unter dem Namen „Verein Almagäller Kulti-Klub“ besteht ein Verein gemäss Art. 60 – 79 ZGB. 2 Sitz des Vereins ist in Saas-Almagell.

 

Art. 2 Zweck

Zweck des Vereins ist, die zwischenmenschlichen Beziehungen und kulturellen Bemühungen rund um Saas-Almagell zu fördern.

 

Art. 3 Vereinstätigkeit

Der Verein organisiert für die lokale Bevölkerung und die interessierte Öffentlichkeit kulturelle und gesellige Anlässe.

 

Art. 4 Vereinsmittel

Der Verein verschafft sich seine finanziellen Mittel aus:

I. DenJahresbeiträgen

II. DenErträgenausVeranstaltungen

III. SpendenundLegate

IV. EventuellenSubventionen

V. Der Verein ist selbstlos tätig. Die Mitglieder erhalten weder Gewinnanteile

noch sonstige Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins.

VI. Die Mittel des Vereins dürfen ausschliesslich für gemeinnützige,

projektbezogene Zwecke verwendet werden.

 

Art. 5 Mitgliedschaft

1 Jede natürliche Person, welche die einzelnen Projekte des Vereins aktiv unterstützt und die Statuten des Vereins anerkennt, kann Mitglied werden.

2 Die Mitglieder sind verpflichtet, die Beschlüsse und Anordnungen der Vereinsorgane umzusetzen, sowie im Rahmen ihres selbstbestimmten Zeiteinsatzes aktiv und unentgeltlich an der Vereinsführung teilzunehmen.

 

Art. 6 Aufnahme

Über die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand.

Art. 7 Erlöschen der Mitgliedschaft

1 Der Austritt aus dem Verein kann jederzeit schriftlich an das Präsidium erklärt werden.

2 Mitglieder, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen oder gegen die Interessen des Vereins handeln, können durch den Vorstand ausgeschlossen werden.

 

Art. 8 Mitgliederbeiträge

Die Mitgliederbeiträge werden jährlich durch die Generalversammlung festgesetzt.Art. 9 Organe

1 Generalversammlung

a. Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie wird alljährlich durch den Vorstand einberufen oder wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder die Einberufung schriftlich verlangt. Die Einladung zur Generalversammlung hat wenigstens 14 Tage vorher zu erfolgen.

b. Die I. II. III. IV.V.VI. VII. VIII.

2 Vorstand

Generalversammlung hat folgende unübertragbare Befugnisse: Festlegung und Änderung der Statuten Wahl des Präsidenten und der übrigen Vorstandsmitglieder Wahl eines vereinsexternen Revisors Entgegennahme des Jahresberichtes, Genehmigung des Protokolls und der Jahresrechnung, sowie Entlastung des Vorstandes Entscheid über die projektbezogene Verwendung der finanziellen Mittel Zuweisungen von Aufgaben an den Vorstand Auflösung des Vereins Festsetzung des Jahresbeitrags

a. Der Vorstand setzt sich aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten, dem Sekretär sowie, der Situation erfordernd, aus weiteren Mitgliedern zusammen.

b. Die Vorstandsmitglieder werden für eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt und sind wiederwählbar. Der Vorstand konstituiert sich selber, mit Ausnahme des Präsidenten, der von der Generalversammlung gewählt wird.

c. Der Vorstand hat folgende unübertragbare Befugnisse: I. Dem Vorstand obliegt die Leitung des Vereins.

II. Der Vorstand schlägt der Generalversammlung einen vereinsexternen Revisor vor.

III. Der Vorstand unterbreitet der Generalversammlung Vorschläge zur projektbezogenen Verwendung der finanziellen Mittel

3 Revisionsstelle

Die Revisionsstelle der Jahresrechnung wird durch den vereinsexternen Revisor vorgenommen.

4 Haftung

Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen; jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.

 

Art. 10 Auflösung des Vereins

Im Falle der Auflösung des Vereins ist ein allfälliges Vermögen der Stiftung "Saas ischi Heimat" zuzuweisen.

 

Art. 11 Eintrag im Handelsregister

Der Verein wird zum Eintrag ins Handelsregister angemeldet. Diese Statuten sind an der Gründungsversammlung vom 03. April 2009 angenommen worden. Sie treten sofort in Kraft.

 

Saas-Almagell, den 03. April 2009

 

Die Präsidentin: Dalia Anthamatten

 

Der Vizepräsident: Lukas Zurbriggen